Seit 2008 wurde jährlich für alle politischen Amtsträger auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene nach dem BezügebegrenzungsBVG eine Nulllohnrunde beschlossen. Auch dieses Jahr wird zum vierten Mal infolge im Sinne der allgemeinen Sparnotwendigkeiten auf eine Erhöhung der Bezüge verzichtet. Bei keiner anderen Berufsgruppe wurde über eine solche Dauer keine Anpassung bei den Bezügen durchgeführt!
Von der Nulllohnrunde in besonderem Ausmaß betroffen waren immer die Bürgermeister, die Stellvertreter, Fraktionsobleute und Gemeinderäte kleinerer Gemeinden. Während Verantwortung und Arbeitsaufwand dieser Funktionäre von Jahr zu Jahr steigen, blieb ihre Entschädigung seit 2008 unverändert.
Auf Initiative der Gemeindevertreter wurde nun im Dezemberplenum zur Nulllohnrunde ein Abänderungsantrag, des ÖVP-Klubs, im Nationalrat eingebracht und verabschiedet, der eine Ausnahme der Nulllohnrunde nur für alle Gemeindefunktionäre bis zu einem Bruttogehalt von 3.999 Euro vorsieht.
Die Erhöhung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft und entspricht dem von Rechnungshofpräsident Moser vorgegebenen Anpassungsfaktor von 2,6 Prozent.
Mit dieser Ausnahmeregelung will die ÖVP als Bürgermeister- und Gemeindepartei den vielen Gemeindefunktionären in Österreich unsere große Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Bürgermeister und Gemeindefunktionäre leisten einen besonderen Dienst und sind unmittelbar bei und für die Bevölkerung im Einsatz.
Rundschreiben des Bgld. Gemeindebundes: 2012-KommunalPol-Bezüge