Leo Radakovits
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Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geschnürten Gemeindepakete des Bundes haben den Gemeinden in den vergangenen drei Jahren finanziell gut über die Runden geholfen. Die Zusatzmittel aus dem Finanzausgleich 2024 sollten daran anknüpfen. Aufgrund der sich rasant entwickelnden Ausgabendynamik war dies aber nicht der Fall, sodass der Bund jetzt ein neues Gemeindepaket zur Entlastung der Kommunen schnüren musste, so Präsident Radakovits.

 Denn die allgemeine Wirtschaftslage mit steigenden Zinsen und Teuerungen auf der Beschaffungsebene sowie Gehaltsabschlüssen mit über 10 Prozent und zweistelligen Zuwachsraten bei den Umlagen an die Länder andererseits haben in Verbindung mit stagnierenden (Steuer)Ertragsanteilen die Gemeinden in eine finanziellen Schieflage gebracht.

Die burgenländischen Gemeinden haben mit den Kommunalen Investitionspaketen (KIP) 2020 und 2023 jeweils € 31 Mio lukrieren können. Das KIP 2025 wird weitere € 15,5 Mio bringen, wobei hier statt 50 % Eigenmitteln nur mehr 20 % notwendig sein werden. Damit wird auf die Probleme bei der Liquidität reagiert. Zu deren Stärkung flossen schon 2021/2022 insgesamt € 21,5 Mio allen Gemeinden und € 10,4 Mio den 120 anspruchsberechtigten Strukturfondsgemeinden zu. Im Jänner 2025 sollen als Finanzzuweisung € 7,7 Mio und die 1. Rate von der mit € 5,6 Mio dotierten Digitalisierungsförderung fließen.

Während es sich bei den vorgenannten Summen um Einmalförderungen handelt, kommen über den Finanzausgleich neben der monatlichen Ertragsanteilen Mittel aus dem Strukturfonds von rund € 12 Mio ebenso jährlich ins Burgenland wie für die Elementarpädagogik valorisierte € 8,28 Mio.

Neben diesen über die Bundesschiene fließenden Mitteln haben die Kommunen vor allem mit der Kommunalsteuer Einnahmen, die aber von der Wirtschaftskraft der Gemeinde abhängt. Da die Grundsteuer schon jahrzehntelang nicht angepasst wurde, sinkt deren Bedeutung von Jahr zu Jahr.

Darüber hinaus können die Gemeinden nur Gebühren für Gemeindeeinrichtungen wie Wasser, Abwasser, Abfall usw. selbständig beschließen.

Somit sind die Einnahmen beschränkt, zumal für Kreditaufnahmen die Genehmigung des Landes erforderlich ist.

Mit diesen vorgegebenen Einnahmen müssen die Gemeinden die ständig steigenden gesetzlichen Aufgaben erfüllen.

Vor allem die Tatsache, dass sich die Kinder- und Schülerbetreuung, das Rettungswesen, die Gesundheits- und Sozialhilfe (inklusive Behindertenhilfe und Jugendwohlfahrt), die gemeinsam mit dem Land getragen werden, äußerst dynamisch entwickeln, bringt das Gleichgewicht zwischen den vorgegebenen Einnahmen und diesen Ausgaben zum Kippen. Die Gemeinden haben bei der Festlegung der Höhe kein Mitspracherecht, müssen aber jeweils die Hälfte stemmen; und zwar derart, dass die Anteile von den monatlichen Ertragsanteilen sogleich abgezogen werden. Durch die ständigen Ausweitungen der Angebote steigen die Abzüge und folglich kommt bei den Gemeinden immer weniger an. Die Einbeziehung der pflegenden Angehörigen z.B. ist mit ein Grund dafür, dass die Sozialhilfe rasante Zuwächse verzeichnet. Neben der Verdoppelung des Rettungsbeitrags wurde auch der Krankenanstaltenabgang, den die Gemeinden zu 10 % tragen, heuer verdoppelt und jetzt zusätzlich mit einer Nachforderung aus einer Falschberechnung der letzten 23 Jahre erhöht. Die jahrelang für die Gemeinden günstige Transferbilanz kommt damit massiv ins Wanken.

In Summe bringen all diese Maßnahmen mit den angesprochenen generellen Teuerungen und den verspäteten Förderauszahlungen massive Liquiditätsprobleme für die Gemeinden. Das nun vom Land präsentierte Entlastungspaket (€ 25 Mio Landesmittel zusätzlich zu den € 45 Mio Gemeindebedarfszuweisungen) wird diesem Anspruch nur in dem Maße gerecht, als rund 60 % dieser Gemeindebedarfszuweisungen nach Kriterien nachvollziehbar ausbezahlt werden und jeder Gemeinde frei zur Verfügung stehen, während der Rest sowie die zusätzlichen Landesmittel vom Landeshauptmann für Investitionen frei vergeben werden.

 

Zur Sicherung der Liquidität der Gemeinden ist daher notwendig:

– Verhandlungen über die Höhe der Transfers ans Land und deren Deckelung

– Nutzung der Landesumlage für Gemeindeinvestitionen

– Auszahlung aller ausstehenden Gemeindeförderungen

– Prompte Weiterleitung der vom Bund den Gemeinden gewährten Leistungen

– Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Erhöhung des Kassenkredits

 

„Der Burgenländische Gemeindebund steht für diesbezügliche Verhandlungen zur Verfügung. Ebenso für die Unterstützung der Bemühungen um einen gerechten Steueranteil der Gemeinden im Klagswege“, so Radakovits abschließend.

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